Waffenschränke

Das Gesetz sieht vor, dass Waffen „an einem sicheren Ort in der Wohnung…in einem Tresorraum, einem Waffenschrank…aufbewahrt werden müssen“. Laut Gesetz ist jeder Waffenbesitzer (Jäger, Sportschütze, Polizei- oder Zollbeamte, Waffensammler,…) dazu verpflichtet, seine Waffen außer Reichweite aufzubewahren. Um einen Verstoß gegen das Gesetz vermeiden zu können, bieten wir Ihnen Waffenschränke in allen Größen, für kurze Waffen sowie für lange Waffen, an.